Baugesetzbuch

Die Thomsen Projektentwicklung realisiert alle Bauaufträge unter besonders strenger Beachtung und Einhaltung der Vorschriften des BauGB und weiterer öffentlich-rechtlicher Gesetze. Wir setzen uns deshalb auch gerne für Sie mit den rechtlichen Anforderungen auseinander, um eine Genehmigung für Ihr Bauvorhaben zu ermöglichen. Mit der Thomsen Projektentwicklung treffen Sie die richtige Wahl, wenn es um die professionelle Vorbereitung und Umsetzung Ihres Projekts geht.

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Hinweis: Der folgende Text dient dem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar und ersetzt diese auch nicht. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Was ist das Baugesetzbuch?

Das BauGB stellt eine Rechtsquelle des Öffentlichen Baurechts (als Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts) dar, die der Gesetzgeber 1960 erstmals erlassen hat, um sämtliche bauplanungsrechtlichen Vorschriften bei der Realisierung eines Bauvorhabens zu regeln. Bauplanungsrecht bedeutet hierbei im Wesentlichen vor allem:

  • die Vorschriften über die Bauleitplanung im ersten Abschnitt des ersten Teils (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, §§ 1 ff. BauGB)
  • die Sicherung der Bauleitplanung im zweiten Teil (§§ 14 ff. BauGB),
  • sowie die generellen Anforderungen an einzelne Baumaßnahmen im Plan-, Innen- und Außenbereich (vgl. §§ 29 ff. BauGB), die sich im im dritten Teil des ersten Abschnitts wiederfinden.

Neben dem Baugesetzbuch als wichtigster Rechtsgrundlage werden allerdings auch andere Rechtsquellen herangezogen, wie etwa die je nach Landesrecht gesondert erlassene Landesbauordnung (LBO) oder die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Was regelt das Baugesetzbuch?

Während das Bauordnungsrecht der Länder sich der Sicherung und Gestaltung der einzelnen Vorhaben widmet und die Baunutzungsverordnung wiederum genaue Angaben bzgl. der möglichen Festsetzungen und zulässigen Nutzungen eines Grundstücks regelt, geht der Inhalt des BauGB beiden zeitlich voraus. Dies spiegelt sich darin wider, dass das BauGB die grundsätzliche Bebaubarkeit und Bewohnbarkeit von Boden und Grundstücken städteplanerisch regelt. Aus diesem Grund spricht man auch beim Baugesetzbuch vom Städtebaurecht, da es die allgemeinen wie auch besonderen Vorschriften einer nachhaltigen sowie städtebaulichen Entwicklung enthält. Damit regelt das Bauplanungsrecht im BauGB vor allem die Frage, ob grundsätzlich – und wenn ja wieviel – gebaut werden darf. Diese rechtlichen Beschränkungen des Grundeigentums finden ihren Niederschlag auch im Grundgesetz: Art. 14 Abs. 3 GG sieht die Sozialbindung des Eigentums vor („Eigentum verpflichtet“). Das Gesetz stellt dabei eine erforderliche öffentliche Reaktion des Gesetzgebers auf die Planungserfodernis und die Beachtung vielfältiger Belange bei der Umsetzung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen für eine soziale Stadt dar. Der wichtigste Aufgabenbereich des Städtebaurechts wird hierbei in § 1 Absatz 1 Satz 1 BauGB deutlich: dieser regelt die Bauleitplanung und sieht vor, dass die Gemeinde die bauliche wie auch die sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten hat. In der Regel geschieht dies durch den Erlass von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch die Gemeinde. Die Gemeinde nimmt mit der Bauleitplanung ihre Selbstverwaltungskompetenz wahr und hat hierbei die in § 1 Abs. 6 BauGB genannten städtebaulichen Belange zu berücksichtigen.

Inwieweit könnte das Baugesetzbuch für Sie relevant werden?

Bei der Umsetzung eines Bauvorhabens, die die Herstellung, Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage auf Ihrem Grundstück zum Inhalt hat, sollten Sie immer zunächst an die Einhaltung hierdurch betroffener öffentlicher Vorschriften denken. Falls Ihr Grundstück in ein Gebiet fällt, das einen Bebauungsplan aufweist, lohnt sich stets ein vorheriger Blick in diesen. Dem Bebauungsplan können Sie meist die zulässige Nutzung bzgl. Art und Maß, sowie den festgelegten Wohngebietscharakter wie auch die Überbaubarkeit von Grundstücken und Verkehrsflächen entnehmen. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen zunächst eine Baugenehmigung einzuholen ist, bevor mit der Baumaßnahme begonnen werden darf. Dies ist erforderlich, da das Bauen zu den Lebensbereichen gehört, die grundsätzlich der staatlichen Kontrolle unterliegen. Ob eine solche Genehmigungspflichtigkeit für Sie besteht, können Sie der Landesbauordnung entnehmen. Jeder Bürger hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung einer solchen Baugenehmigung solange keine bauplanungsrechtlichen Vorschriften (d.h. die §§ 29 ff. BauGB) und bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung sowie auch anderweitige öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Genehmigungspflichtig sind grundsätzlich bauliche Anlagen, die nicht genehmigungsfrei sind. Wenn dies der Fall ist, wird nach Ihrem Antrag bei der zuständigen Baubehörde auf Erteilung einer solchen Baugenehmigung die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Der Inhalt dieser Prüfung enthält vor allem die Frage der Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens im Plan-, Innen- und Außenbereich.

Unser Unternehmen Thomsen Projektentwicklung realisiert seine Bauaufträge unter besonders strenger Beachtung und Einhaltung der Vorschriften des BauGB wie auch anderer öffentlich-rechtlicher Gesetze. Bei einer Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen können Sie stets nicht nur auf unsere Professionalität, sondern auch auf eine akkurate Rechtskonformität vertrauen.