Bauland

Bei Interesse an einem Bauland-Geschäft ist die Thomsen Projektentwicklung GmbH & Co. KG durch ihre langjährige Erfahrung der richtige Ansprechpartner. Wir kaufen als privater Erschließungsträger unerschlossenes Land – mit und ohne rechtskräftigen Bebauungsplan ab einer Größe von 5000 m². Die von uns erschlossenen Grundstücke (z.B. mit Anschluss an eine Straße oder das Ver- und Entsorgungsnetz) verkaufen wir wieder, damit jeder Käufer seine eigene Traumimmobilie auf dem Grundstück realisieren kann. 

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INFOBOX FÜR INTERESSENTEN

Was versteht man unter Bauland?

Als Bauland bezeichnet man per Definition eine räumlich abgrenzbare Fläche mit einem oder mehreren Grundstücken, die sowohl in ihrer natürlichen Beschaffenheit wie auch in ihrer rechtlichen Bewertung eine Bebauung erlaubt. Die natürliche Beschaffenheit des Bodens lässt sich mittels einer Untersuchung des Bodens klären (vgl. Baugrunduntersuchung). Die rechtliche Bewertung dagegen erfolgt zum einen durch eine Einteilung der Fläche in landwirtschaftlich genutztes Ackerland, Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifes Land. Zum anderen durch die Unterscheidung, ob ein Baugrundstück erschlossen oder unerschlossen ist (vgl. Baulanderschließung). Erst das erschlossene Grundstück stellt baureifes Bauland dar. Nur dieses kann sofort nach dem Einholen einer Baugenehmigung bebaut werden und stellt demnach die teuerste Art von Grundstück dar. Dies liegt zum einen daran, dass hier die Erschließungskosten (z.B. für den Anschluss an eine öffentliche Straße) bereits mit enthalten sind, zum anderen am geringeren rechtlichen Aufwand. Denn die Gemeinde weist das Grundstück bereits verbindlich im Bebauungsplan aus. Durch seine gesicherte Erschließung sind alle baulichen Maßnahmen erfolgt, um das Grundstück nutzbar zu machen.

Welche Arten von Bauland gibt es?

Damit eine Fläche zu Bauland erklärt wird, sollte man sich zunächst mit den vier verschiedenen Arten von Grundstücken näher befassen. Diese Definitionen geben Aufschluss darüber, wo sich ein Grundstück befindet, ob eine Erschließung vorhanden ist und was seinen Verkehrswert ausmacht.

Ackerland

Das Ackerland stellt eine Fläche von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken dar. Dieses liegt meist außerhalb einer Stadt oder Gemeinde und verfügt über keinen Bebauungsplan. Eine Erschließung ist nicht vorhanden.

Bauerwartungsland

Das Bauerwartungsland ist meistens als solches bereits in einem sogenannten Flächennutzungsplan ausgewiesen. Da die Festsetzungen hierin noch nicht verbindlich sind, lässt sich eine Bebauung allenfalls erwarten. Die Erschließung ist ebenfalls noch nicht gesichert.

Rohbauland

Das Rohbauland ist dem Bauerwartungsland einen rechtlichen Schritt voraus. Die Baugrundstücke sind bei einer Einteilung als Rohbauland nunmehr in einem verbindlichen Bebauungsplan ausgezeichnet. Damit ist zumindest eine Rechtsverbindlichkeit eingetreten.

Baureifes Land

Als baureifes Land wird die Freigabe eines Grundstücks als Bauland bezeichnet. Hier liegt sowohl ein verbindlicher Bebauungsplan vor, als auch – als einzige der hier genannten Flächen – eine gesicherte Erschließung.

Wie wird eine Fläche zu Bauland ?

Ob Grundstücke als Bauland ausgewiesen werden, entscheidet die Kommune in ihrer Bauleitplanung. Die Bauleitplanung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu planen und zu leiten. Hierfür erlässt die Gemeinde zunächst vorbereitende Flächennutzungspläne und danach verbindliche Bebauungspläne. Der jeweilige Zeitpunkt des Erlasses entscheidet über eine Einteilung in Bauerwartungsland oder Rohbauland. Um jedoch ein Grundstück tatsächlich zu nutzen und um mit der eigentlichen Bebauung eines Vorhabens zu beginnen, muss das Grundstück erschlossen sein. Das Grundstück muss also einen Anschluss an Strom, Wasser, Gas und das öffentliche Verkehrsnetz wie bspw. eine Straße haben. Liegt ein Grundstück bereits ausgewiesen im Innenbereich einer bereits bebauten Umgebung mit Bebauungsplan, kann von einer Erschließung ausgegangen werden. Bei einer solchen sogenannten Baulücke als Bauland genügt zu seiner baulichen Nutzung das Einholen einer Baugenehmigung. In anderen Fällen muss für eine Widmung mit einer Freigabe des Baus so lange gewartet werden, bis Rechtsverbindlichkeit herrscht. Zudem stehen Erschließungsanlagen noch aus, sodass möglicherweise hohe Erschließungskosten beim Kaufpreis noch nicht berücksichtigt sind.

Was ist beim Kauf oder Verkauf Bauland zu beachten?

Beim Kauf oder Verkauf von Bauland sollte die Einteilung der Grundstücke in die vier genannten Arten bekannt sein. Bei einem Kauf sollten potenzielle Erschließungskosten des Baulands zudem zwingend berücksichtigt werden, falls das Land noch nicht erschlossen wurde. Für einen zeitnahen und bequemen Bau eines Hauses empfiehlt sich die Entscheidung für baureifes Bauland. Die Rechtsverbindlichkeit und die gesicherte Erschließung sorgen für Sicherheit und verhindert langes Warten beim Bau eines Hauses.