Wohnungskauf

Der Traum vom Eigenheim. Deutsche werden nicht nur mit einer Immobilie auf eigenem Bauland zu Eigentümern. Auch der Kauf einer Eigentumswohnung stellt eine attraktive Alternative dar. Vor allem in Metropolen. Allerdings bringt eine Eigentumswohnung weitere Rechte und Verpflichtungen mit sich. Wenn Sie Menschen beim Kauf einer Eigentumswohnung beraten wollen, sind Sie bei der Thomsen Projektentwicklung genau richtig. Wir helfen Interessenten dabei, die richtige Wohnung für Sie zu finden. Sie erhalten von uns außerdem Tipps und Wissenswertes rund um den Kauf einer Immobilie.

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INFOBOX FÜR INTERESSENTEN

Wie sollte beim Verkauf einer Wohnung vorgegangen werden?

Für viele Menschen stellt der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses die Investition ihres Lebens dar. Nicht nur aus diesem Grund sollte der Wohnungskauf gut geplant und abgewickelt sein. Wir bei der Thomsen Projektentwicklung haben hierfür eine Checkliste mit wichtigen Informationen für unsere Kunden zusammengestellt, die ihnen dabei hilft, ihre Traumwohnung schneller zu finden. Diese Checkliste enthält für unsere Kunden wertvolle Tipps. 

Besichtigung der Wohnung und der Umgebung

Lage und Umgebung stellen für uns wichtige Aspekte bei der Wohnungssuche dar. Insbesondere für den Fall, dass die Immobilie für den Eigenbedarf und nicht als Kapitalanlage genutzt werden soll, spielen Standort und Infrastruktur eine übergeordnete Rolle.

Prüfung des Immobilienpreises

Auch der Kaufpreis der Wohnung sollte anhand von Faktoren wie dem Stadt-Standort (Bsp. A-Stadt), der Lage und der Wohnfläche verglichen werden. Als Tipp nennen wir einen Mietrechner. Dieser hilft bei der Ermittlung des Verkehrswertes. Und damit auch bei der Frage, ob es sinnvoller ist, eine Wohnung zur Miete zu nehmen, oder sie zu kaufen. Denn natürlich stellt Geld einen wichtigen Faktor bei unserer Arbeit dar.

Begutachtung des Wohnungsschnitts, der Größe und der Zimmeraufteilung

Wir empfehlen unseren Kunden, sich gründlich über den Zustand der Immobilie zu informieren. Wollen sie dort später zur Miete oder als Eigentümer wohnen? Unbedingt zu prüfen ist, welche Änderungen am Grundriss noch möglich sind oder ob Kompromisse eingegangen werden müssen. In Fällen, in denen der Bau bereits abgeschlossen ist, scheidet eine Einflussnahme meistens aus. Das gilt natürlich auch für Wohnungen, die von Bauunternehmen errichtet werden, für die es am Anfang noch keine Käufer bzw. Mieter gibt. Bauträger wie die Thomsen Projektentwicklung bieten ihren Kunden aber auch nach Baubeginn noch die Möglichkeit, individuelle Veränderungen am Grundriss vorzunehmen.

Untersuchung der Energieeffizienz

Hier fällt das Stichwort Nebenkosten. Sie sollten den Energieausweis der Wohnung einsehen. Doch wie hoch ist der tatsächliche Energieverbrauch? Diese Information ist eine wichtige Grundlage zur Bemessung der Nebenkosten, die auf die Mieter oder Eigentümer zukommen werden. Ebenfalls ist es wichtig zu wissen, ob die Wohnungseigentümer in naher Zukunft eine energetische Optimierung planen.

Finanzierung der Immobilie

Letztlich spielt der Aspekt der Finanzierung die wohl wichtigste Rolle beim Kauf einer Eigentumswohnung. Hier sollte für eine umfassende und transparente Kostenaufstellung gesorgt sein. Auch die Frage, wie viel Eigenkapital für den Erwerb der Wohnung zur Verfügung steht, spielt eine wichtige Rolle. Je mehr Eigenkapital, umso geringer der Kredit. Dies hat auch Auswirkungen auf die Laufzeit des Kredits. Nachdem wir mit unseren Kunden eine Traumwohnung gefunden haben, sollten Sie sofort Kontakt mit ihrer Bank aufnehmen.

Welche Unterlagen werden beim Wohnungskauf benötigt? 

Für unsere Arbeit und unsere Interessenten brauchen wir unbedingt einen Grundbuchauszug. Dieser gibt nicht nur einen Nachweis der Eigentümerstellung. Hier bekommen wir auch Informationen über mögliche Belastungen, beispielsweise eine bestehende Pacht. Ist die Wohnung dagegen noch in der Planung, also mit dem Bau noch nicht begonnen worden, wird für den Käufer in der Regel eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen.

Notarielle Beurkundung des Kaufvertrages

Wir müssen wie unsere Kunden den Kaufvertrag prüfen. Die künftigen Käufer müssen sich an das notarielle Formerfordernis halten, das in § 311b I BGB für das Kaufen und Verkaufen von Wohnungseigentum geregelt ist. Wichtig ist, dass sich unsere Kunden keinesfalls zu einer unkorrekten Beurkundung des Kaufpreises hinreißen lassen. Dies kann als ein eingegangenes Scheingeschäft und damit als Betrug oder Steuerhinterziehung geahndet werden. Die Beglaubigung des korrekt abgewickelten Kaufvertrages sollten sich unsere Kunden und wir gleichermaßen aushändigen lassen.

Finanzierungszusage Ihrer Bank

Eine Finanzierungszusage seitens der Bank ist unerlässlich. Diese stellt für uns eine Garantieerklärung der Bank dar. Mit dieser erklärt sich die Bank einverstanden, das Haus oder die Eigentumswohnung zu finanzieren. Meist verlangt die Bank für die Ausstellung der Zusage weitergehende Unterlagen, wie z.B. eine Teilungserklärung, den Aufteilungsplan, die Gemeinschaftsordnung und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Da wir unsere Kunden bestmöglich beraten, wissen wir das schon vorher und können die Interessenten darauf vorbereiten.

Welche weiteren Regeln gilt es beim Kauf einer Eigentumswohnung zu beachten?

Der Wohnungskauf richtet sich nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG). Der Verkauf von einem ganzen Haus – also eines Grundstücks mitsamt seiner kompletten Bebauung – verläuft meist unproblematisch, da dieses nur einen einzigen Eigentümer aufweist. Dagegen ergibt sich beim Kauf einer Eigentumswohnung, dass jeder Wohnungseigentümer zusätzliches Miteigentum am gesamten Gebäude hat. Aus diesem Grunde stellt das Wohnungseigentum ein sog. Sondereigentum dar (vgl. § 1 III WEG). Dies bedeutet, dass es dem Volleigentum ein weitgehend gleichgestelltes Recht darstellt. Hierdurch wird ermöglicht, dass der Käufer einer Eigentumswohnung sich nicht nur Eigentum an dieser aneignet, sondern auch Miteigentum am gesamten Gebäude erhält. Gleichzeitig ist er somit auch dazu befugt, dieses Wohnungseigentum ganz „normal“ an eine dritte Person zu veräußern.