Was versteht man unter einem Flächennutzungsplan (FNP) ?
Der Flächennutzungsplan ist eine Art “vorbereitender Bebauungsplan” und in den §§ 5 ff. des Baugesetzbuches geregelt. Der Flächennutzungsplan enthält in Grundzügen eine Bauleitplanung für das gesamte Gemeindegebiet und ist mangels Außenwirkung gegenüber dem einzelnen Bürger nicht verbindlich. Allerdings dient der Flächennutzungsplan als verbindliche Grundlage für die Entwicklung eines vollzugsfähigen Bebauungsplans (vgl. § 8 II BauGB). Erlassen wird der FNP von der Gemeinde. Einzusehen ist er bei einer amtlich zuständigen Stelle: das kann im örtlichen Rathaus sein oder auf der Website der Städtedienste. Die Einsicht des FNP ermöglicht dem einzelnen Bürger eine vorherige Abschätzung der möglichen Nutzungen in einem Gemeindegebiet vor dem Erlass des zeitlich erst später folgenden Bebauungsplans. Damit stellt der Flächennutzungsplan ein wichtiges Planungsinstrument nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für den einzelnen Bürger dar. Auch wenn er für die Bürger keine Rechte und Pflichten begründet.
Was regelt der Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan regelt die Art der Bodennutzung im Kontext der städtebaulichen Entwicklung. Dabei soll er alle zu dem Zeitpunkt seines Erlasses voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt erfassen. Der Inhalt eines solchen FNP orientiert sich an § 5 Abs. 2 BauGB. Dort erfolgt eine Darstellung der wichtigsten städtebaulich-öffentlichen Belange, die in die vorläufige Planung mit einbezogen werden. Im Wesentlichen erstreckt sich der Inhalt des FNP auf die Ausstattung des Gemeindegebiets, die Flächen für den überörtlichen Verkehr sowie der Versorgungsanlagen (wie zum Beispiel Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung), Grünflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft und den Wald. Charakterisierend ist für den Flächennutzungsplan auch, dass nicht nur die bestehende aktuelle Nutzung, sondern auch die zukünftig gewünschte Flächennutzung mittels Planung einsehbar gemacht werden.